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Signal ist ein Messenger für Smartphones, über welchen Text- und Audionachrichten sowie verschiedene Dateien an Einzelpersonen oder Gruppen versendet werden können. Auch (Video-)Telefonate sind möglich. Der Dienst ist für seinen guten Datenschutz, besonders wegen der schon immer vorhandenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekannt geworden.
Die größte Herausforderung besteht unter anderem darin, dass Kinder unangemessene Inhalte zugesendet bekommen können. Wir empfehlen Ihnen daher, mit Ihrem Kind darüber zu sprechen, wie man mit unangemessenen Inhalten (z.B. angsteinflößende Kettenbriefe) umgehen kann. Sie können sich hierzu als Ansprechperson für Ihr Kind anbieten und deutlich machen, dass Ihr Kind sich bei Sorgen und Problemen in Signal vertrauensvoll an Sie wenden kann.
Wichtig: Technische Einstellungen allein sind kein hundertprozentiger Schutz für Ihr Kind. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es unangemessene Inhalte zu sehen bekommt oder – je nach Plattform – auch mit Fremden in Kontakt kommt. Bleiben Sie daher mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten im Gespräch und bieten Sie sich als Ansprechperson für Probleme an.
Gerade weil es keine spezifischen Kinder- und Jugendschutzeinstellungen in Signal gibt, sollten Sie folgende Hinweise beachten.
Um ein Profil zu blockieren, gehen Sie wie folgt vor:
Um ein Profil stummzuschalten, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Ihr Kind sich ein Profil in einem Social-Media-Dienst anlegen möchte, ist dies ein guter Zeitpunkt, um über Regeln im Umgang mit sozialen Medien ins Gespräch zu kommen. Sie können das Profil gemeinsam anlegen und mit Ihrem Kind darüber sprechen, wie es sich online zeigen möchte (z. B. bei der Wahl des Profilbilds), wem es sich online zeigen möchte (wenn Sie gemeinsam Privatsphäre-Einstellungen vornehmen) und welche Risiken der Dienst bergen kann. Thematisieren Sie auch, mit wem Ihr Kind sich im Chat unterhalten kann und welche Informationen nie im Netz geteilt werden sollten. Vereinbaren Sie zu Ihrem Erziehungsstil passende Regeln und bieten Sie Ihrem Kind an, sich mit Problemen und Sorgen bei der Nutzung an Sie zu wenden.
Signal muss mit der Telefonnummer und einem Nutzernamen genutzt werden. Mit Hilfe der Telefonnummer können die Kontakte mit Signal geteilt werden. So wird Ihrem Kind direkt angezeigt, welche Kontakte die App ebenfalls nutzen und mit wem es über die App kommunizieren kann.
Das Profilbild und der angegebene Name Ihres Kindes sowie ein kurzer Info-Satz im Profil sind für alle Personen sichtbar, die Ihr Kind als Kontakt eingespeichert hat. Auch wenn Ihr Kind eine Nachrichtenanfrage einer anderen Person annimmt oder selbst eine neue Unterhaltung beginnt, sieht die andere Person das Profilbild. Eine Einstellungsmöglichkeit hierzu gibt es nicht.
Signal bietet die Möglichkeit, Story-Fotos hochzuladen, welche für alle Personen, die Ihr Kind als Kontakte eingespeichert hat, für vierundzwanzig Stunden sichtbar sind. Sie können die Story-Funktion komplett ausschalten oder einstellen, dass nur ausgewählte einzelne Personen diese Statusmeldungen sehen können, gehen Sie folgendermaßen vor:
Alle, die nicht in der Kontaktliste Ihres Kindes stehen, müssen erst eine Anfrage stellen, bevor sie mit Ihrem Kind chatten, es zu einer Gruppe hinzufügen oder mit ihm telefonieren können. Ihr Kind kann die Anfrage annehmen, löschen oder blockieren.
Sie können einstellen, dass die Kontakte ihres Kindes nicht sehen können, dass Ihr Kind eine Nachricht gelesen hat. Ebenso können Sie einstellen, dass die Kontakte nicht sehen, dass Ihr Kind gerade schreibt.
Sie können einstellen, dass versendete und empfangene Nachrichten, in von Ihrem Kind neu begonnenen Unterhaltungen, nach dem Lesen verschwinden. Dann können Unterhaltungen nicht mehr nachvollzogen werden. Folgen Sie den Schritten (1) - (2) aus dem Kapitel Lesebestätigung und Tipp-Indikatoren.
Damit niemand die Nachrichten am Gerät Ihres Kindes lesen kann, können Sie für Signal die Bildschirmsperre festlegen. Diese entspricht der Bildschirmsperre oder der Fingerabdruck-Sperre des Geräts Ihres Kindes. Folgen Sie den Schritten (1) - (3) aus dem Kapitel Lesebestätigung und Tipp-Indikatoren.
Mit Hilfe der PIN kann das Konto Ihres Kindes auf einem anderen Gerät wiederhergestellt werden. Folgen Sie den Schritten (1) - (2) aus dem Kapitel Lesebestätigung und Tipp-Indikatoren.
Wenn jemand Ihrem Kind eine Nachricht sendet, es anruft oder ein neuer Kontakt Signal beigetreten ist, wird es mit einer Push-Benachrichtigung auf dem Smartphone benachrichtigt. Um solche Push-Benachrichtigungen nicht mehr direkt auf dem Smartphone zu erhalten, können Sie diese direkt in Signal deaktivieren. Folgen Sie den Schritten (1) - (2) aus dem Kapitel Lesebestätigung und Tipp-Indikatoren.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind Benachrichtigungen nur von ausgewählten Personen und Gruppen erhalten soll, können Sie ein Profil dafür erstellen. Wenn dieses Profil aktiv ist, erhält ihr Kind nur von den ausgewählten Personen und Gruppen Benachrichtigungen und Anrufe. Folgen Sie den Schritten (1) - (3) aus dem Kapitel Push-Benachrichtigungen.
Benachrichtigungsprofil bearbeiten:
Folgen Sie den Schritten (1) - (5) aus dem Kapitel Benachrichtigungsprofile.
Die Nutzung von Signal ist laut Nutzungsbedingungen ab einem Alter von 13 Jahren erlaubt. Dass Kinder dieses Alter erreicht haben, müssen sie allerdings nicht bestätigen. Da es sich bei Signal jedoch um einen datenverarbeitenden Dienst handelt, bedarf es in Deutschland laut der DSGVO der Zustimmung durch die Eltern, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Signal nutzen möchten. Was die DSGVO ist und welche Auswirkungen sie auf Dienste wie WhatsApp hat, lesen Sie in der Informationsbox unter diesem Abschnitt.
Für Kinder unter 6 Jahren ist Signal ungeeignet.
Laut den Nutzungsbedingungen ist Signal ab einem Alter von 13 Jahren, in der EU laut DSGVO ab 16 Jahren erlaubt. Sie als Eltern können jedoch entscheiden, dass Ihr Kind den Dienst bereits früher verwenden darf. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es Nachrichtenanfragen von Unbekannten nur in Absprache mit Ihnen annimmt. Folgende Einstellungen können Sie vornehmen:
Laut den Nutzungsbedingungen ist Signal ab einem Alter von 13 Jahren, in der EU laut DSGVO ab 16 Jahren erlaubt. Sie als Eltern können jedoch entscheiden, dass Ihr Kind den Dienst bereits früher verwenden darf. Erklären Sie Ihrem Kind, wie es Personen blockieren kann. Folgende Einstellungen können Sie vornehmen:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Darin sind Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu finden. Zu personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, durch die man eine bestimmte Person erkennen kann. Zum Beispiel die Adresse, Telefonnummer oder auch IP-Adresse. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen, aber den Umgang damit auch nicht zu sehr einzuschränken. In der DSGVO steht unter anderem:
Jede Person hat das Recht, auf Nachfrage von einer Behörde oder Firma zu erfahren, ob Datenverarbeitung erfolgt und welche Daten über die eigene Person erfasst wurden.
Signal hat eine Zahlungsfunktion eingeführt, mit der Nutzer Geld an Kontakte senden können. Verwendet wird hierfür die Kryptowährung MobileCoin (MOB). Die Zahlungsfunktion kann nur genutzt werden, wenn das Signal-Konto mit MobileCoin verknüpft ist. Die Zahlungsfunktion lässt sich leicht aktivieren. Deshalb sollten Sie die Zahlungssperre einrichten. Folgen Sie den Schritten (1) - (2) aus dem Kapitel Lesebestätigung und Tipp-Indikatoren.
Hersteller bringen regelmäßig neue Updates für Geräte, Dienste und Apps heraus. Dabei ändern sich gelegentlich Einstellungsmöglichkeiten und Funktionen, die neue Risiken oder Schutzmöglichkeiten mit sich bringen können.
Über unseren WhatsApp Kanal informieren wir zu Neuerungen in unseren Anleitungen und geben wertvolle Tipps zur Begleitung Ihres Kindes. Bitte beachten Sie: Mit einem Klick auf den Link werden Sie direkt zu WhatsApp weitergeleitet: WhatsApp Kanal.
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