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Facebook ist eine Social Media Plattform und bietet zahlreiche Möglichkeiten der sozialen Interaktion. Nutzerinnen und Nutzer können sich beispielsweise Inhalte privat oder in Gruppenchats zusenden, Fotos und Videos hochladen, liken und teilen oder unter anderem auch telefonieren. Außerdem hat Facebook in den letzten Jahren weitere Funktionen wie Spiele oder Facebook Pay eingebaut. Die Plattform kann auf Computern, Smartphones und Tablets genutzt werden.
Da viele der Einstellungsmöglichkeiten in Facebook sehr umfangreich und teilweise unübersichtlich sind, empfehlen wir die nachfolgenden Einstellungen an einem Desktop-Gerät (Computer oder Laptop) vorzunehmen. Alle Einstellungen finden Sie aber auch in der Facebook-App für Tablet und Smartphone.
Facebook kann für Kinder und Jugendliche unterschiedliche Funktionen erfüllen. Zwar können sie auf dieser Plattform miteinander interagieren und Nachrichten austauschen, jedoch werden von jungen Menschen seit einigen Jahren andere soziale Netzwerke bevorzugt. Manche Jugendliche nutzen den Account zum Austausch mit (erwachsenen) Verwandten. Ein Facebook-Account kann jedoch auch als Anmeldemöglichkeit für verschiedene Plattformen dienen. Mit der Verknüpfung des Spiele-Accounts mit einem Facebok-Account bieten viele Spieleapps Spielerinnen und Spielern zudem Zusatzfunktionen und eine Belohnung in Form der Spielewährung an. So werden Kinder zur Datenweitergabe an Facebook gelockt. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Kind darüber, zu welchem Zweck es das Konto verwenden möchte.
Wichtig: Technische Einstellungen allein sind kein hundertprozentiger Schutz für Ihr Kind. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es unangemessene Inhalte zu sehen bekommt oder – je nach Plattform – auch mit Fremden in Kontakt kommt. Bleiben Sie daher mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten im Gespräch und bieten Sie sich als Ansprechperson für Probleme an.
Die wichtigsten Einstellungen von Facebook erklären wir Ihnen im Video.
Die Übersicht der Einstellungen fällt je nach Gerät unterschiedlich aus. Da viele der Einstellungsmöglichkeiten sehr umfangreich und teilweise unübersichtlich sind, empfehlen wir die nachfolgenden Änderungen an einem Desktop-Gerät (Computer oder Laptop) vorzunehmen. Sie können die Einstellungen auch an einem mobilen Gerät anpassen:
Die Nutzung des Dienstes Facebook ist laut den Facebook-Nutzungsbedingungen ab 13 Jahren erlaubt. Da es sich hier jedoch um einen datenverarbeitenden Dienst handelt, bedarf es in Deutschland laut der DSGVO die Zustimmung der Eltern, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Facebook nutzen möchten. Was die DSGVO ist und welche Auswirkungen sie auf Dienste wie Facebook hat, lesen Sie in der Informationsbox unter diesem Abschnitt.
Bei der Kontoeinrichtung muss bestätigt werden, dass die Nutzerin oder der Nutzer das Mindestalter von 13 Jahren erreicht hat. Durch eine falsche Altersangabe können sich Kinder jedoch leicht über diese Regelung hinwegsetzen, wodurch einige Sicherheitshinweise Kindern nicht angezeigt werden. Auf Facebook sind bei minderjährigen Personen bestimmte Daten, wie beispielsweise Schuladresse, Geburtsdatum und Kontaktinformation standardmäßig nicht für die Öffentlichkeit sichtbar. Minderjährige werden zudem von Facebook daran erinnert, keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen zu akzeptieren. Außerdem verweist Facebook Minderjährige darauf, welche Konsequenzen mit einem öffentlichen Post einhergehen können.
Wichtig ist also:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Darin sind Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu finden. Zu personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, durch die man eine bestimmte Person erkennen kann. Zum Beispiel die Adresse, Telefonnummer oder auch IP-Adresse. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen, aber den Umgang damit auch nicht zu sehr einzuschränken. In der DSGVO steht unter anderem:
Jede Person hat das Recht, auf Nachfrage von einer Behörde oder Firma zu erfahren, ob Datenverarbeitung erfolgt und welche Daten über die eigene Person erfasst wurden.
Auf Facebook haben Sie die Möglichkeit die sogenannte Elternaufsicht einzurichten. Dabei verknüpfen Sie Ihr eigenes Konto mit dem Konto Ihres Kindes. Dieser Verknüpfung müssen sowohl Sie als Elternteil als auch Ihr Kind zustimmen. Mit der Elternaufsicht können Sie einsehen, wie viel Zeit Ihr Kind in Facebook verbringt, mit wem Ihr Kind befreundet ist und welche Einstellungen Ihr Kind getroffen hat. Um das Nutzungsverhalten Ihres Kindes zu unterstützen, können Sie Pausenzeiten in der Elternaufsicht einrichten. Sobald Ihr Kind Einstellungen im eigenen Konto ändert, erhalten Sie ein Push-Nachrichten.
Um die Elternaufsicht einzurichten, befolgen Sie diese Schritte:
Hat Ihr Kind die Elternausicht zugelassen, können Sie einige Einstellungen vornehmen und einen Überblick über das Konto Ihres Kindes bekommen.
So gelangen Sie in den Familienbereich von Facebook:
So verwalten Sie die Zeitlimits Ihres Kindes:
Sie können an den Einstellungen Ihres Kindes keine Änderungen vornehmen. Sowohl Sie als auch Ihr Kind können die Elternaufsicht jederzeit beenden. Nutzen Sie die Chance und sprechen Sie mit Ihrem Kind über verantwortungsbewusstes Nutzungsverhalten im Internet und weshalb die Elternaufsicht wichtig ist.
Wie bei allen Social Media Plattformen, ist es auch bei Facebook wichtig, dass das Nutzerkonto Ihres Kindes mit einem Passwort geschützt wird. Dieses sollte möglichst sicher sein und kann auch geändert werden. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein neues Passwort für dessen Facebook-Konto einrichten möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
Damit ein Passwort nicht so schnell geknackt werden kann, sollte es folgende Dinge beinhalten:
Es sollte keine persönlichen Informationen, wie zum Beispiel den Namen beinhalten. Außerdem sollte man für jeden Dienst ein anderes Passwort benutzen.
Für Kinder unter 6 Jahren ist Facebook ungeeignet.
Für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren ist Facebook ungeeignet.
Für Kinder zwischen 11 und 13 Jahren ist Facebook ungeeignet.
Für Kinder zwischen 13 und 14 Jahren empfehlen wir Ihnen die folgenden Einstellungen:
Wenn Ihr Kind sich ein Profil in einem Social-Media-Dienst anlegen möchte, ist dies ein guter Zeitpunkt, um über Regeln im Umgang mit sozialen Medien ins Gespräch zu kommen. Sie können das Profil gemeinsam anlegen und mit Ihrem Kind darüber sprechen, wie es sich online zeigen möchte (z. B. bei der Wahl des Profilbilds), wem es sich online zeigen möchte (wenn Sie gemeinsam Privatsphäre-Einstellungen vornehmen) und welche Risiken der Dienst bergen kann. Thematisieren Sie auch, mit wem Ihr Kind sich im Chat unterhalten kann und welche Informationen nie im Netz geteilt werden sollten. Vereinbaren Sie zu Ihrem Erziehungsstil passende Regeln und bieten Sie Ihrem Kind an, sich mit Problemen und Sorgen bei der Nutzung an Sie zu wenden.
Facebook bietet den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit schnell und unkompliziert die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen. Der Privatsphäre-Check begleitet Sie durch verschiedene Bereiche, sodass Sie selbst nicht die Einstellungen durchgehen müssen. Sie werden durch die wichtigsten Themen Schritt für Schritt durchgeführt und können die Optionen anpassen. Den Privatsphäre-Check erreichen Sie folgendermaßen:
Zwar ist der Privatsphäre-Check eine Hilfestellung, um grundlegende Einstellungen vorzunehmen, achten Sie aber darauf, dass er nicht alle Einstellungsmöglichkeiten abdeckt. Falls Sie sich entscheiden, den Privatsphäre-Check gemeinsam mit Ihrem Kind durchzugehen, empfehlen wir Ihnen dennoch den nächsten Schritten der Anleitung zu folgen.
Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes Facebook haben die Möglichkeit, auf ihren Profilen sehr viele private Informationen wie Schule, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ähnliches anzugeben. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen im Konto Ihres Kindes so stark wie möglich zu reduzieren. Im besten Fall sollten Sie alle Informationen (evtl. ausgenommen das Geburtsdatum) löschen. Nehmen Sie dazu die folgenden Einstellungen vor:
Facebook bietet die Möglichkeit, sämtliche auf der Plattform vorgenommene Aktivitäten öffentlich zu verbreiten. Gleichzeitig gibt es die Option, Beiträge nur mit ausgewählten Personen zu teilen.
Ihr Kind sollte sorgfältig auswählen, mit welchen Personen es auf Facebook befreundet sein möchte und wer dementsprechend die geteilten Inhalte sehen und darauf reagieren kann. Wir empfehlen Ihnen dazu die folgenden Einstellungen:
Zur größtmöglichen Sicherheit Ihres Kindes können Sie nun die folgenden Einstellungen auswählen:
Als Facebook-Nutzerin oder -Nutzer hat Ihr Kind ein eigenes Profil, auf welchem es selbst, aber auch andere Personen, Beiträge teilen können. Damit keine fremden Personen auf dem Profil Ihres Kindes Beiträge teilen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Einstellungen:
Führen Sie zunächst die Schritte (1) - (2) aus dem Kapitel Privatsphäre aus.
Ähnlich wie Instagram und Whatsapp, bietet auch Facebook die Möglichkeit, Stories hochzuladen und diese mit anderen zu teilen. Diese Stories sind im Gegensatz zu allen anderen Fotos und Videos nur für 24 Stunden sichtbar. Um die Gefahr problematischer Situationen zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, anderen Personen nicht zu erlauben, die Story Ihres Kindes zu teilen. Gehen Sie für diese Einstellungen folgendermaßen vor:
Reels sind ein Videokurzformat, das unter anderem aus Apps wie TikTok, Instagram oder YouTube bekannt ist. Auf Facebook können auf Instagram veröffentlichte Reels verlinkt und auch angeschaut werden. Die Reels-Funktion lässt sich nicht deaktivieren. Somit kann Ihr Kind eine Vielzahl an Videos ungefiltert sehen und dadurch an Inhalte gelangen, die noch nicht für Kinder geeignet sind. Sie können jedoch einstellen, dass Reels von bestimmten Personen oder bestimmte Inhalte seltener angezeigt werden.
Führen Sie zunächst Schritt (1) aus dem Kapitel Privatsphäre aus.
Nutzt Ihr Kind die Facebook-App auf dem Smartphone oder Tablet, zeichnet Facebook den Standortverlauf Ihres Kindes auf, wenn diese Funktion aktiviert ist. Da der Standortverlauf für die Nutzung des Dienstes irrelevant ist, empfehlen wir Ihnen, ihn zu deaktivieren.
Nun können Sie die folgenden Einstellungen auswählen:
Standortverlauf → Aus
Es gibt alternativ die Möglichkeit den Zugriff der Facebook-App auf die Standort-Funktion des Smartphones oder Tablets Ihres Kindes komplett zu sperren. Dabei gibt es kleinere Unterschiede zwischen den Versionen für Android und iOS. Wenn Sie dies einstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, folgendermaßen vorzugehen:
Android
iOS
Facebook schickt standardmäßig viele Benachrichtigungen an seine Nutzerinnen und Nutzer. Beispielsweise benachrichtigt Facebook über neue Veranstaltungseinladungen, Nachrichten, Geburtstage, Markierungen und vieles mehr. Obwohl dies keine schädliche Funktion ist und in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, kann die ständige Benachrichtigungsfunktion Ihr Kind stark vom Tagesgeschehen ablenken.
Wir empfehlen Ihnen, nur die wichtigsten Benachrichtigungen zuzulassen. Das heißt, Sie können fast alle Benachrichtigungen auf Aus stellen. Sinnvoll kann es sein, wenn Ihr Kind darüber benachrichtigt wird wenn es Kommentare erhält oder markiert wurde.
Im Gegensatz zu Beiträgen im eigenen Profil, die je nach Einstellung oft nur für Freunde freigegeben sind, können Beiträge in Markt-Gruppen oder Beiträge auf öffentlichen Seiten von allen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer angesehen werden. Um die Privatsphäre Ihres Kindes zu schützen, empfehlen wir Ihnen beispielsweise einzustellen, wer diese Beiträge kommentieren darf.
Sogenannte Rooms sind Orte, an denen sich Ihr Kind mit Freunden treffen kann. Wenn ein Raum gestartet wird, können sich Nutzerinnen und Nutzer mit Kamera und Mikrofon dazuschalten. Dabei ist zu beachten, dass durch das Verschicken eines Einladungslinks keine Fremden eingeladen werden. Die Einstellungen für Rooms können Sie erst beim Starten eines Raums vornehmen.
Viele Spiele-Apps ermöglichen die Verknüpfung der App mit einem Facebook-Account. Als Belohnung erhält man Zusatzfunktionen oder eine Belohnung in Form der Spielewährung. Auch können mit dem Account manchmal Spielstände gesichert werden. Die Firma meta sammelt darüber Daten, um zielgenaue Werbung zu schalten und damit mehr Geld zu verdienen. Sie können Spiele, die Ihr Kind mit Facebook verknüpft hat, wieder entfernen. Gehen Sie wie folgt vor:
In der App
Damit Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform Käufe abschließen können, bietet Facebook eine eigene Zahlungsmethode an: Facebook Pay. Als Zahlungsmethode können Sie die Daten Ihrer Kreditkarte oder Ihre PayPal-Daten hinterlegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren darf Facebook Pay nur genutzt werden, wenn ein Elternteil einbezogen wird. Falls Sie eine Zahlungsmethode für Ihr Kind freigeben möchten, sodass er oder sie Käufe abschließend kann, sollten Sie gemeinsam Regeln festlegen. Hierbei können Ihnen die Zahlungbedingungen von Facebook helfen.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich eine PIN festzulegen, die bei jeder Transaktion eingegeben werden muss. Um die PIN-Eingabe zu aktivieren, nehmen Sie folgende Einstellung vor:
Führen Sie zunächst die Schritte (1) - (2) aus dem Kapitel Passwortsicherheit aus, um in die Einstellungen des Profils zu gelangen.
Facebook hat in den vergangenen Jahren die Funktionen erweitert und Dienste wie Marketplace und Dating hinzugefügt. Über Marketplace können die Nutzerinnen und Nutzer – ähnlich wie bei eBay-Kleinanzeigen – Gegestände kaufen oder verkaufen. Mit der Dating-Funktionen können neue Personen kennengelernt werden.
Beide Dienste werden von Facebook für Jugendliche als ungeeignet eingestuft. Heranwachsende unter 18 Jahren können sie nicht benutzen, weil sie nicht auf der Plattform sichtbar und erreichbar sind. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Kind das richtige Alter bei der Registierung eingibt.
Auf Facebook wird Ihrem Kind personalisierte Werbung angezeigt. Das ist Werbung, die speziell auf Ihr Kind zugeschnitten ist. Im Gegensatz zu den Konten erwachsener Nutzerinnen und Nutzer wird bei Facebook inzwischen aber nur noch das Alter und der Standort Ihres Kindes erfasst. Das Geschlecht sowie die Aktivitäten Ihres Kindes innerhalb des Netzwerkes (zum Beispiel, welche Beiträge Ihr Kind liked oder wem Ihr Kind folgt) werden nicht mehr erfasst.
Zusätzlich können Sie in den Einstellungen Änderungen vornehmen, um anzupassen, welche Werbung Ihr Kind nicht sehen soll.
Auf Facebook gibt es sogenannte Broadcast Channels. Über diese Channels kann Ihr Kind Neuigkeiten und Informationen von Facebook-Seiten erhalten. Auf die Nachrichten innerhalb der Broadcast Channels kann Ihr Kind nicht antworten, sondern nur reagieren. Außerdem kann Ihr Kind an Umfragen teilnehmen. Diese Channels dienen dazu, dass Seitenadmins direkt mit ihren Followern kommunizieren können, ähnlich wie bei Posts, jedoch persönlicher und interaktiver. Erstellt eine Seite, der Ihr Kind folgt, einen Broadcast Channel und schreibt darin die erste Nachricht, bekommt Ihr Kind eine Einladung, diesem beizutreten. Weitere Möglichkeiten, einem Broadcast Channel beizutreten, bestehen durch Links in Beiträgen oder über einen fixierten Link in der Seitenbeschreibung. Folgt Ihr Kind einem Broadcast Channel, folgt es zeitgleich auch der dahinterstehenden Seite. Folgt Ihr Kind einem Broadcast Channel, bekommt es Benachrichtigungen, wenn eine neue Nachricht gesendet wurde. Diese Benachrichtigungen kann Ihr Kind ausschalten, indem es das „Stumm“-Symbol oben rechts im Channel-Thread antippt.
Bislang befindet sich die Funktion für die Broadcast Channels noch in einer Testphase und nicht für jeden verfügbar oder sichtbar.
Hersteller bringen regelmäßig neue Updates für Geräte, Dienste und Apps heraus. Dabei ändern sich gelegentlich Einstellungsmöglichkeiten und Funktionen, die neue Risiken oder Schutzmöglichkeiten mit sich bringen können.
Über unseren WhatsApp Kanal informieren wir zu Neuerungen in unseren Anleitungen und geben wertvolle Tipps zur Begleitung Ihres Kindes. Bitte beachten Sie: Mit einem Klick auf den Link werden Sie direkt zu WhatsApp weitergeleitet: WhatsApp Kanal.
Die Redaktion von Medien-Kindersicher.de informiert Sie gerne über Änderungen an den Geräten, Diensten und Apps, die Ihr Kind nutzt. Registrieren Sie sich dazu im Medien-Kindersicher-Assistenten, wählen Sie die für Sie relevanten Anleitungen aus und aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigungen.
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